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ErklärungzurdigitalenBarrierefreiheit

AllgemeineInformationenzumWebangebot

Das Online-Angebot wittenberg360.de informiert über das Panorama LUTHER 1517 von Yadegar Asisi in Lutherstadt Wittenberg – eine immersive 360°-Installation, die das historische Wittenberg zur Zeit Martin Luthers erlebbar macht. Die Website richtet sich an touristische Besucher:innen, Reisegruppen, Schulklassen sowie Kulturinteressierte.

Hauptbestandteile der Website sind:

  • Vorstellung des Panoramas „LUTHER 1517“ mit thematischen und didaktischen Informationen
  • Besucherservice: Öffnungszeiten, Eintrittspreise, Ticketverkauf sowie Anreise- und Standortbeschreibung
  • Informationen für Schulklassen und Gruppenbuchungen
  • Bildgalerien und Impressionen zur Ausstellung und zum Standort Wittenberg
  • Hinweise zu weiterführenden Angeboten in der Region („Wittenberg erleben“)
  • Unternehmensinformationen und Hintergrund zu Wittenberg360 sowie dem Künstler Asisi
  • Kontaktinformationen, Buchungsoptionen und Social-Media-Links

Das Webangebot ist vollständig zweisprachig (Deutsch und Englisch) aufgebaut und dient als zentrale Anlaufstelle für Besucherinformation, Ticketkauf und Reiseplanung rund um das Panorama.

NutzungunseresOnline-Angebots

Das Webangebot ist benutzerfreundlich und barrierearm gestaltet, mit folgenden Merkmalen:

  • Responsive Design: Optimiert für Desktop, Tablet und Mobilgeräte
  • Klare Navigation: Hauptmenü in beiden Sprachversionen (DE/EN) mit thematischen Bereichen
  • Consented externe Medien: Google Maps und Videos werden nur bei expliziter Nutzerzustimmung geladen 
  • Multilinguale Inhalte: Doppelte Sprachführung ermöglicht Inhalte auf Deutsch und Englisch
  • Kurze Zugriffswege: Alle Hauptinformationen mit wenigen Klicks erreichbar
  • Kontakt & Service: Adressen, Telefonnummer, E‑Mail, Impressum, Datenschutzerklärung stets verfügbar
  • Datenschutz-Konformität: Consent-Management zur Steuerung externer Inhalte
  • Medienintegration: Bilder und Videos mit verfügbaren Alt‑Texten, Einbettungen nach Zustimmung

GültigkeitderErklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das unter der Domain www.wittenberg360.de veröffentlichte Webangebot sowie für alle zugehörigen Unterseiten und Subdomains, sofern diese dem gleichen Anbieter zuzuordnen sind. Die Zuordnung erfolgt in der Regel über ein gemeinsames Impressum oder über die vertragliche und technische Verantwortung derselben Organisation.

Verantwortlich:

Selbstverständnis

Barrierefreiheit gehört heute zur Grundausstattung moderner Websites – sie ist ein Qualitätsmerkmal, stärkt die Nutzererfahrung und sorgt für rechtliche Sicherheit. Komplette Zugänglichkeit für alle Personengruppen zu ermöglichen, entspricht unserem unternehmerischen Verständnis von digitaler Verantwortung und sozialer Teilhabe.

UnserAnspruch

Das bedeutet für uns konkret:

  • Semantisch korrektes Frontend: Saubere HTML-Strukturen, sinnvolle ARIA-Rollen, konsistente Komponentenlogik.
  • Konzeptionelle Zugänglichkeit: Fokusführung, logische Tab-Reihenfolge, Tastaturbedienung, verständliche Interaktionen.
  • Redaktionelle Klarheit: Verständliche Sprache, lesbare Typografie, beschreibende Links, Alt-Texte.
  • Barrierefreie Medien: Videos mit Transkripten und Untertiteln, kontrastreiche Thumbnails, ggf. visuelle Beschreibungen.
  • Technische Assistenzfreundlichkeit: Unterstützung für prefers-reduced-motion und andere systembasierte Nutzerpräferenzen.
  • Nachhaltige Weiterentwicklung: Regelmäßige Audits, Maßnahmenpläne und kontinuierliche Pflege digitaler Zugänglichkeit.

GeltenderStandard

Unsere Website richtet sich nach folgenden gesetzlichen und normativen Grundlagen:

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Richtlinie (EU) 2016/2102
  • WCAG 2.1 – angestrebt auf Konformitätsstufe AA+

Auditabgeschlossen

Status: Dieses Webangebot wurde auf Barrierefreiheit geprüft.
Durchgeführt von: ALEKS & SHANTU GmbH
Zeitraum: 17. Juni 2025
Erfüllungsgrad:

Die Website ist derzeit nicht vollständig konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Bei Teilen des Webangebots handelt es sich um Bestandsinhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden. Diese unterliegen gemäß § 2 Abs. 3 BFSG einem Bestandsschutz, wodurch keine unmittelbare gesetzliche Pflicht zur vollständigen barrierefreien Gestaltung besteht.

Ungeachtet dessen ist es Ziel, bestehende Barrieren sukzessive abzubauen und auch geschützte Inhalte langfristig an die Anforderungen der WCAG 2.1 AA anzupassen – soweit dies technisch und wirtschaftlich vertretbar ist.

Optimierungsstrategie:

Unsere Optimierungsstrategie orientiert sich an der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, und strebt – wo technisch und redaktionell sinnvoll – zusätzlich einzelne Anforderungen der Stufe AAA an (AA+).

Ziel ist es, die Barrierefreiheit fortlaufend zu verbessern, ohne Systemstabilität oder Nutzererfahrung einzuschränken. Dabei gilt:

  • neue Inhalte und Funktionen barrierefrei gestaltet werden,
  • bestehende Komponenten bei jeder technischen, funktionalen oder gestalterischen Überarbeitung barrierefrei überarbeitet werden,
  • inhaltliche Pflege und Updates durch barrierebewusste Redaktion erfolgen,
  • freiwillige Erweiterungen gemäß ausgewählter Kriterien der WCAG 2.1 Stufe AAA erfolgen, sofern deren Umsetzung im technischen, gestalterischen und wirtschaftlichen Rahmen vertretbar ist.

Dieser komponentenbasierte und fortlaufende Anpassungsprozess dient der nachhaltigen Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit im Sinne des BFSG – ohne Systemstabilität oder Nutzererfahrung zu beeinträchtigen.

Eine Übersicht identifizierter Optimierungspotenziale sowie geplanter Maßnahmen mit Zeitbezug ist im nachfolgenden Abschnitt dieser Erklärung dokumentiert.

Optimierungsstrategie

Trotz weitgehender Konformität mit Stufe AA ist das Ziel, das Webangebot fortlaufend weiterzuentwickeln und – wo sinnvoll – auch Anforderungen der WCAG-Stufe AAA (AA+) einzubeziehen:

Dieser komponentenbasierte und fortlaufende Anpassungsprozess dient der nachhaltigen Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit im Sinne des BFSG – ohne Systemstabilität oder Nutzererfahrung zu beeinträchtigen.

Prüfverfahren&Methodik

Die Überprüfung erfolgte nach folgendem Verfahren:

1. Manuelle Tests

  • Tastaturbedienung
  • Screenreader (VoiceOver, NVDA, JAWS)
  • Fokusführung und visuelle Orientierung

2. Automatisierte Tools

  • axe
  • Lighthouse
  • WAVE

3. Konzeptionelle Analyse

  • Struktur, Navigation, semantische Markup-Logik
  • Assistive Technology-Kompatibilität

4. Redaktionelle Prüfung

  • Sprache, Alternativtexte, ARIA-Attribute, Verständlichkeit


Mehr Infos zum Prüfverfahren

StandderVereinbarkeitmitdenAnforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard vereinbar.

1.1.1 Sinnvolle Textalternativen für Nicht-Text-Inhalt (A)
Nicht alle Nicht-Text-Inhalte (z.B. Bilder, Grafiken, Bedienelemente) verfügen über geeignete Alternativtexte, die deren Zweck oder Inhalt verständlich beschreiben. Dies kann insbesondere für Nutzer von Screenreadern zu Informationsverlusten führen.

1.2.2 Untertitel für Videos (A)
Videos enthalten nicht durchgängig Untertitel, die gesprochene Inhalte sowie relevante Geräusche erfassen. Dadurch werden hörbehinderte Nutzerinnen und Nutzer benachteiligt.

1.2.3 Audiodeskription oder Textalternative für Videos (A) / 1.2.5 Audiodeskription für Videos (AA)
Aufgezeichnete Videos enthalten entweder keine Audiodeskriptionen, wodurch visuelle Inhalte für blinde und sehbehinderte Personen nicht ausreichend wahrnehmbar sind.

1.3.1 Info und Beziehungen (A)
Die HTML-Struktur und semantische Auszeichnung von Inhalten ist nicht durchgängig korrekt umgesetzt, (z.B. nicht alle Texte werden mit < p > < / p > ausgezeichnet oder Überschriften sind nicht mit < h2 > o.ä. markiert). Dies kann die Nutzung von assistiven Technologien beeinträchtigen.

1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge (A)
Die logische Reihenfolge von Inhalten ist nicht in allen Fällen sichergestellt, insbesondere bei der Tastatur- oder Screenreader-Navigation, was die Orientierung erschwert.

1.3.5 Eingabezweck (AA)
Formularfelder sind nicht durchgängig mit dem jeweiligen Eingabezweck ausgezeichnet (z. B. für automatische Ausfüllhilfen), was insbesondere auf mobilen Geräten zu Bedienproblemen führen kann.

1.4.10 Reflow (AA)
Bei einer Bildschirmbreite von 320 px und einer Zoomstufe von 200 % ist horizontales Scrollen erforderlich oder der Inhalt wird abgeschnitten, was gegen die Anforderungen an responsives Design verstößt.

1.4.12 Textabstände (AA)
Die Anpassung von Zeilen-, Wort- und Zeichenabständen gemäß den WCAG-Vorgaben ist nicht in allen Bereichen möglich, was die Lesbarkeit einschränken kann.

2.1.1 Tastatursteuerung (A)
Nicht alle Funktionen der Website sind vollständig per Tastatur erreichbar. Dies bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer mit motorischen Einschränkungen, die keine Maus verwenden können, in bestimmten Bereichen keine Interaktionen vornehmen oder Inhalte aufrufen können.

2.1.2 Keine Tastaturfalle (A)
In bestimmten Bereichen kommt es zu sogenannten Tastaturfallen. Dabei handelt es sich um Situationen, in denen ein Tastaturnutzer innerhalb eines Elements (z. B. Modal, Menü) „gefangen“ ist und keine Möglichkeit hat, ohne Mausinteraktion wieder herauszunavigieren. Das beeinträchtigt die Barrierefreiheit erheblich.

2.2.2 Bewegung anhalten (A)
Bewegte Inhalte (z. B. Karussells, automatische Animationen, eingeblendete Hinweise) sind teilweise nicht pausierbar, anhaltbar oder ausblendbar. Dies kann zu Ablenkungen führen und die Konzentration oder das Textverständnis beeinträchtigen.

2.4.1 Sprunglinks (A)
Direkte Sprunglinks zum Hauptinhalt („Skip to Content“) fehlen auf einigen Seiten. Dies verlängert die Navigationswege erheblich für Nutzer, die mit Screenreader oder Tastatur arbeiten, da sie sich manuell durch Menüs oder andere sich wiederholende Inhalte bewegen müssen.

2.4.4 Linkzweck (A)
Der Zweck einzelner Links ist nicht immer klar aus dem Linktext oder dem Kontext erkennbar (z. B. „hier klicken“ statt „Produktdetails anzeigen“). Dies ist besonders für Screenreader-Nutzer problematisch, da ihnen oft nur der isolierte Linktext vorgelesen wird.

2.4.5 Mehrere Wege (AA)
Auf mehreren Seiten fehlen alternative Navigationswege wie eine Suchfunktion, eine Sitemap oder ein Inhaltsverzeichnis. Dies erschwert es verschiedenen Nutzergruppen, gezielt Inhalte aufzufinden oder sich effizient auf der Website zu orientieren.

2.4.7 Sichtbarer Fokus (AA)
Der sichtbare Tastaturfokus (z. B. durch einen Rahmen oder Farbwechsel) ist nicht in allen Fällen deutlich erkennbar. Ohne klare Fokusanzeige wissen Tastaturnutzer nicht, welches Element gerade aktiv ist.

2.5.8 Zielgröße (AA)
Interaktive Elemente wie Buttons oder Links sind teilweise zu klein oder zu eng beieinander platziert. Dies erschwert die präzise Bedienung mit dem Finger auf Touchscreens und kann zu unbeabsichtigten Eingaben führen.

3.1.2 Sprache von Teilen (AA)
Inhalte in anderen Sprachen (z. B. einzelne Begriffe, Zitate oder Menüs) sind nicht immer korrekt mit dem entsprechenden Sprachcode ausgezeichnet. Dadurch werden diese Textteile von assistiven Technologien möglicherweise falsch vorgelesen.

3.2.2 Eingabeänderung (A)
Bei der Eingabe von Daten oder der Auswahl eines Formularfeldes kommt es teilweise zu unerwarteten Kontextänderungen, wie z. B. automatischen Weiterleitungen oder dem Neuladen der Seite, ohne dass die Nutzerin oder der Nutzer zuvor gewarnt wird. Dies kann zu Orientierungslosigkeit führen, insbesondere bei der Nutzung assistiver Technologien.

3.2.3 Konsistenter Navigation (AA)
Wiederkehrende Komponenten (z. B. Kopfzeile, Fußbereich, Hauptnavigation, Breadcrumbs, Buttons) sind nicht durchgängig in identischer Reihenfolge vorhanden oder sind bei gleicher Funktion unterschiedlich gestaltet. Dies erschwert das Erlernen der Seitenstruktur und die Orientierung, insbesondere für Nutzer mit kognitiven Einschränkungen.

4.1.1 W3C konformes HTML (A)
Die HTML-Syntax enthält teilweise Fehler (z. B. fehlende Tags, verschachtelte Elemente, doppelte ID’s), was zu Problemen bei der Verarbeitung durch assistive Technologien führen kann.

4.1.2 ARIA Unterstützung (A)
Benutzeroberflächen-Komponenten enthalten nicht alle notwendigen Rollen, Zustände oder Eigenschaften (z. B. aria-*-Attribute), sodass Screenreader und andere Hilfstechnologien nicht alle Informationen korrekt interpretieren können.

4.1.3 Statusmeldungen (AA)
Statusmeldungen (z. B. nach dem Absenden eines Formulars oder bei Ladevorgängen) werden nicht in einer Weise ausgegeben, die von Screenreadern erkannt wird. Dadurch bleiben wichtige Rückmeldungen für Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen unsichtbar.

Zielsetzung:AA+alsStandard

Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA zuverlässig zu erfüllen und darüber hinaus Elemente aus dem erweiterten Bereich digitaler Barrierefreiheit (teils WCAG 2.1 AAA) umzusetzen – sofern dies im Projektkontext angemessen und technisch umsetzbar ist.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von Re-Audits, modulbezogener Aktualisierungen und projektbezogenen Pflegeprozessen. Alle relevanten Maßnahmen, Fristen und Zuständigkeiten werden transparent dokumentiert.

TechnischeVoraussetzungen

Diese Website ist optimiert für aktuelle Browsergenerationen (z. B. Chrome, Firefox, Safari, Edge) und unterstützt adaptive Technologien wie Screenreader und Zoomfunktionen. Systemseitige Einstellungen (z. B. reduzierte Bewegungen) werden berücksichtigt, sofern technisch möglich.

Barrierenmelden

Dieses Webangebot wurde auf Barrierefreiheit geprüft. Ergänzend erfolgt einmal jährlich ein umfassender Re-Audit.

Sollten beim Besuch der Website weitere Barrieren festgestellt oder Hinweise zur Verbesserung sichtbar werden, wird um eine formlose Rückmeldung gebeten.
Kontakt:

HinweiszumSchlichtungsverfahren(§16BGG)

Sollte nach der Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erreicht werden, kann ein Schlichtungsverfahren gemäß § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eingeleitet werden. Die Schlichtungsstelle BGG vermittelt bei Konflikten zum Thema digitale Barrierefreiheit zwischen betroffenen Personen und der verantwortlichen Stelle des Webangebots.

Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG:

Das Verfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

RechtlicherHinweiszurBarrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit basiert auf einer Vorlage der ALEKS & SHANTU GmbH . Die Verwendung ist für eigene Webprojekte ausdrücklich gestattet, sofern inhaltliche Anpassungen (z.B. zu Audits, Maßnahmen oder Zuständigkeiten) korrekt vorgenommen werden und kein irreführender Eindruck über eine direkte Mitwirkung der ALEKS & SHANTU GmbH entsteht.

Es handelt sich bei dieser Vorlage nicht um eine Rechtsberatung. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.

Eine sichtbare Quellenangabe mit Verlinkung auf www.aleksundshantu.com ist erwünscht.